Praktisches
Kurtaxe Cuxhaven: Kurkarte, Preise und Vergünstigungen im Überblick
Die Kurtaxe Cuxhaven zahlt, wer im Nordseeheilbad übernachtet. In Cuxhaven ist damit die Kurkarte verbunden, die den Zugang zu den bewirtschafteten Strandabschnitten regelt und eine Reihe von Vergünstigungen einschließt.

Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, kein Eintrittsgeld. Erhoben wird sie von Übernachtungsgästen, und sie finanziert das, was den Kurbetrieb ausmacht: Strandpflege, Promenaden, Rettungsdienst am Strand, Kurparks, Veranstaltungen und Wegeunterhalt.
Im Gegenzug gibt es die Kurkarte, in manchen Orten auch Gästekarte genannt. Sie ist der Nachweis, dass die Abgabe entrichtet wurde, und zugleich der Schlüssel zu den bewirtschafteten Strandabschnitten und zu den vergünstigten Angeboten.
- Was es ist
- Kommunale Abgabe für Übernachtungsgäste, kein Strandeintritt
- Nachweis
- Kurkarte beziehungsweise Gästekarte
- Ausgabe
- Über die Unterkunft oder die Kurverwaltung des Ortsteils
- Wofür
- Strandpflege, Rettungsdienst, Promenaden, Kurparks, Veranstaltungen
- Ermäßigungen
- Üblich für Kinder, Menschen mit Behinderung und längere Aufenthalte
Strandeintritt in Cuxhaven: was die Kurkarte abdeckt
Die bewirtschafteten Strandabschnitte sind keine frei zugänglichen Flächen, sondern gepflegte Bereiche mit Rettungsdienst, Sanitäranlagen und Strandkorbvermietung. Der Zugang wird über die Kurkarte geregelt. Wer als Übernachtungsgast Kurtaxe zahlt, hat ihn damit in der Regel abgedeckt.
Tagesgäste, die nicht im Ort übernachten, zahlen einen eigenen Tagessatz. Das ist der Punkt, an dem sich die Frage nach dem Strandeintritt in Cuxhaven praktisch stellt: nicht für Hotelgäste, sondern für Besucher aus dem Umland.
- Übernachtungsgäste
- Kurtaxe über die Unterkunft, Zugang über die Kurkarte
- Tagesgäste
- Eigener Tagessatz für den bewirtschafteten Strand
- Enthalten
- Gepflegter Strandabschnitt, Rettungsdienst, Sanitäranlagen
- Nicht enthalten
- Strandkorb — der wird gesondert gemietet
Vergünstigungen mit der Gästekarte
Die Kurkarte ist mehr als ein Zugangsnachweis. Üblicherweise sind Ermäßigungen für Einrichtungen im Ort damit verbunden, und in vielen Nordseebädern schließt die Karte auch die Nutzung des örtlichen Busverkehrs ein. Für Cuxhaven ist besonders die Verbindung zwischen den Ortsteilen relevant, weil Duhnen, Döse und Sahlenburg auseinanderliegen.
Welche Leistungen konkret enthalten sind, legt die Kurverwaltung fest und unterscheidet sich zwischen den Ortsteilen. Die Karte wird bei Anreise ausgegeben; die Übersicht der Vergünstigungen liegt ihr bei.
- Typisch enthalten
- Strandzugang, Ermäßigungen bei örtlichen Einrichtungen
- Häufig enthalten
- Ortsverkehr zwischen den Kurteilen
- Gültigkeit
- Für den Zeitraum des gemeldeten Aufenthalts
- Ausgabe
- Bei Anreise über die Unterkunft
Ermäßigungen für Kinder, Rentner und Menschen mit Behinderung
Kurabgaben sind fast überall gestaffelt. Kinder unter einer bestimmten Altersgrenze sind frei, ältere Kinder und Jugendliche zahlen einen reduzierten Satz. Für Menschen mit Behinderung gibt es je nach Grad und Merkzeichen Ermäßigungen oder Befreiungen.
Für Rentnerinnen und Rentner ist die Lage anders, als oft vermutet: Ein automatischer Rabatt allein aufgrund des Alters ist nicht die Regel. Vergünstigt sind eher längere Aufenthalte, für die Wochen- oder Saisonkarten angeboten werden.
Sätze und Grenzen stehen hier bewusst nicht: Kurbeiträge werden per Satzung festgelegt, jährlich angepasst und unterscheiden sich nach Ortsteil und Saison. Eine Zahl auf einer Website ist regelmäßig veraltet. Verbindlich ist die geltende Satzung der Stadt Cuxhaven und die Auskunft der Kurverwaltung.
Kurtaxe und Hund
Für mitgebrachte Hunde wird in Kurorten häufig eine eigene Abgabe erhoben. Sie ist niedriger als der Satz für Erwachsene und wird gemeinsam mit der Kurtaxe über die Unterkunft abgerechnet.
Wo Hunde an den Strand dürfen und was im Nationalpark gilt, steht unter Hunde mitbringen.
Kurtaxe Cuxhaven: Preise, Zeitraum und Nachweis
Die Kurtaxe Cuxhaven wird pro Person und Übernachtung erhoben und über die Unterkunft abgerechnet. Die Preise sind nach Saison und Ortsteil gestaffelt und werden per Satzung festgelegt. Sie ändern sich also nicht willkürlich, aber regelmäßig.
Als Nachweis dient die Kurkarte Cuxhaven, die bei Anreise ausgegeben wird und für den gemeldeten Zeitraum gilt. Sie ist gleichzeitig der Zugang zu den bewirtschafteten Strandabschnitten und zu den Vergünstigungen.
Für Tagesgäste gilt die Kurtaxe Cuxhaven nicht; sie zahlen stattdessen den Tagessatz für den bewirtschafteten Strandabschnitt.
Wer die aktuellen Preise braucht, findet sie in der geltenden Satzung der Stadt und bei der Kurverwaltung. Aus genau diesem Grund steht hier keine Zahl: Eine Kurtaxe Cuxhaven, die vor einem Jahr galt, ist heute womöglich eine andere.
- Bemessung
- Pro Person und Übernachtung
- Staffelung
- Nach Saison und Ortsteil, per Satzung festgelegt
- Nachweis
- Die Kurkarte Cuxhaven für den gemeldeten Zeitraum
- Aktuelle Preise
- Satzung der Stadt und Auskunft der Kurverwaltung
Kurabgabe, Tourismusbeitrag, Bettensteuer: was was ist
Drei Begriffe werden regelmäßig vermischt, und sie bedeuten Verschiedenes. Die Kurabgabe — umgangssprachlich Kurtaxe — zahlen Übernachtungsgäste in anerkannten Kurorten. Sie ist zweckgebunden: Sie darf nur für kurörtliche Einrichtungen verwendet werden, also Strand, Promenaden, Kurparks, Rettungsdienst und Veranstaltungen.
Der Tourismusbeitrag trifft dagegen nicht Gäste, sondern Betriebe, die vom Tourismus profitieren. Er taucht auf keiner Gästerechnung auf.
Die Bettensteuer schließlich ist eine allgemeine kommunale Steuer auf Übernachtungen, wie sie manche Städte erheben. Sie ist gerade nicht zweckgebunden. Wer in einem Kurort Kurabgabe zahlt, zahlt keine Bettensteuer. Das sind zwei verschiedene Systeme.
- Kurabgabe
- Von Übernachtungsgästen, zweckgebunden für kurörtliche Einrichtungen
- Tourismusbeitrag
- Von profitierenden Betrieben, nicht von Gästen
- Bettensteuer
- Allgemeine Steuer mancher Städte, nicht zweckgebunden
- In Kurorten
- Kurabgabe statt Bettensteuer
Wer zahlt, wer nicht
Die Abgabepflicht knüpft an die Übernachtung im Erhebungsgebiet an, nicht an die Nutzung des Strandes. Wer in einem Kurteil übernachtet und den Strand nie betritt, zahlt trotzdem, weil die Abgabe die Vorhaltung der Infrastruktur finanziert und nicht deren Inanspruchnahme.
Nicht abgabepflichtig sind in der Regel Einwohner sowie Personen, die aus beruflichen Gründen im Ort sind. Für Kinder gilt eine Altersgrenze, unterhalb derer nichts anfällt, und darüber ein reduzierter Satz.
Tagesgäste sind ein eigener Fall: Sie zahlen keine Kurabgabe, sondern gegebenenfalls einen Tagessatz für den bewirtschafteten Strandabschnitt. Das ist der Punkt, an dem sich die Frage nach dem Strandeintritt praktisch stellt.
- Anknüpfungspunkt
- Die Übernachtung, nicht die Nutzung
- In der Regel frei
- Einwohner und beruflich Anwesende
- Kinder
- Altersgrenze frei, darüber reduzierter Satz
- Tagesgäste
- Kein Kurbeitrag, aber ggf. Tagessatz für den Strand
Was mit dem Geld passiert
Zweckbindung heißt, dass die Verwendung nachvollziehbar sein muss. Finanziert werden typischerweise: die Reinigung und Pflege der Strandabschnitte, der Rettungsdienst in der Saison, Sanitäranlagen, Promenaden und Wege, Kurparks und Grünanlagen sowie das Veranstaltungsprogramm.
Das klingt nach Verwaltung und ist tatsächlich sehr konkret. Ein bewachter Strandabschnitt an einer Küste mit kräftigen Tidenströmen kostet laufend Geld, und ohne ihn wäre Baden hier eine deutlich riskantere Angelegenheit.
Sichtbar wird der Effekt vor allem im Winterhalbjahr: Auch außerhalb der Saison werden Wege unterhalten und Zugänge freigehalten, statt die Küste bis Mai sich selbst zu überlassen.
- Strand
- Reinigung, Pflege, Sanitäranlagen
- Sicherheit
- Rettungsdienst in der Saison
- Wege
- Promenaden, Zugänge, Unterhaltung auch im Winter
- Programm
- Kurparks, Grünanlagen, Veranstaltungen
Die Gästekarte als Bündel
In vielen Nordseebädern ist die Karte mehr als ein Zahlungsnachweis: Sie bündelt Leistungen, die sonst einzeln zu bezahlen wären. Der praktisch wichtigste Posten ist in Cuxhaven der Ortsverkehr, weil die Kurteile weit auseinanderliegen und man ohne Auto sonst eingeschränkt wäre.
Dazu kommen üblicherweise Ermäßigungen bei örtlichen Einrichtungen. Was genau enthalten ist, legt die Kurverwaltung fest und liegt der Karte bei. Der Umfang unterscheidet sich zwischen den Ortsteilen und wird jährlich angepasst.
Für die Aufenthaltsplanung lohnt sich deshalb ein Blick auf das Beiblatt am Anreisetag, und nicht erst am dritten Tag. Wer die enthaltenen Leistungen kennt, plant anders.
- Kernleistung
- Zugang zu den bewirtschafteten Strandabschnitten
- Häufig enthalten
- Ortsverkehr zwischen den Kurteilen
- Üblich
- Ermäßigungen bei örtlichen Einrichtungen
- Nachlesen
- Beiblatt zur Karte, am Anreisetag
Sonderfälle: Behinderung, lange Aufenthalte, Zweitwohnung
Für Menschen mit Behinderung sehen Kurbeitragssatzungen je nach Grad und Merkzeichen Ermäßigungen oder Befreiungen vor, teils auch für eine notwendige Begleitperson. Der Nachweis wird bei der Anmeldung vorgelegt.
Bei langen Aufenthalten greifen in der Regel Wochen- oder Saisonkarten, die günstiger sind als die Summe der Einzeltage. Das ist der Punkt, an dem sich für Dauergäste ein Vergleich lohnt, nicht das Lebensalter.
Wer eine Zweitwohnung im Ort hat, fällt unter eigene Regelungen, die sich von denen für Urlaubsgäste unterscheiden. Auch das steht in der Satzung und nicht in einer allgemeinen Beschreibung wie dieser.
Was die Übersicht nicht ersetzt: Welcher Fall wie behandelt wird, regelt die Kurbeitragssatzung. Sie ist die Grundlage, auf die sich die Unterkunft bei der Abrechnung beruft, und steht im Ortsrecht der Stadt.
- Behinderung
- Ermäßigung oder Befreiung je nach Grad und Merkzeichen
- Begleitperson
- Teils mit einbezogen, Nachweis nötig
- Lange Aufenthalte
- Wochen- und Saisonkarten statt Einzeltage
- Zweitwohnung
- Eigene Regelung laut Satzung
Strandabschnitt, Strandkorb, Strandzugang
Drei Dinge, die oft in einen Topf geworfen werden. Der bewirtschaftete Strandabschnitt ist die gepflegte, im Sommer bewachte Fläche. Der Zugang dazu läuft über die Kurkarte beziehungsweise den Tagessatz.
Der Strandkorb ist davon unabhängig und wird gesondert gemietet, tage- oder wochenweise. Wer ohne Korb an den Strand geht, spart diesen Posten vollständig.
Und schließlich gibt es die nicht bewirtschafteten Abschnitte: frei zugänglich, aber ohne Reinigung, ohne Sanitär und ohne Aufsicht. Für lange Spaziergänge ist das ideal, für Badetage mit Kindern weniger.
- Bewirtschaftet
- Gepflegt, in der Saison bewacht — Zugang über Kurkarte oder Tagessatz
- Strandkorb
- Separate Miete, unabhängig von der Kurkarte
- Nicht bewirtschaftet
- Frei zugänglich, ohne Aufsicht und Sanitär
- Für Kinder
- Bewachter Abschnitt die sinnvollere Wahl
Wie die Abrechnung praktisch läuft
Die Unterkunft meldet Gäste an und zieht die Abgabe ein: bei Hotels über die Rechnung, bei Ferienwohnungen häufig gemeinsam mit der Endabrechnung. Dafür wird bei der Anmeldung ein Meldeschein ausgefüllt, der Zeitraum und Personenzahl festhält.
Aus diesem Meldeschein entsteht die Karte. Sie gilt für den gemeldeten Zeitraum und für die gemeldeten Personen; bei Verlust wird sie über dieselbe Stelle neu ausgestellt.
Bei Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen funktioniert dasselbe System, oft mit Tagesabrechnung. Wer den Standort während des Aufenthalts wechselt, meldet sich neu an. Die Abgabe folgt dem Übernachtungsort, nicht der Person.
- Einzug
- Über die Unterkunft, mit der Rechnung
- Grundlage
- Meldeschein mit Zeitraum und Personenzahl
- Geltung
- Gemeldeter Zeitraum, gemeldete Personen
- Ortswechsel
- Neue Anmeldung — die Abgabe folgt dem Übernachtungsort
Warum Kurorte das überhaupt dürfen
Die Rechtsgrundlage ist kommunales Abgabenrecht: Gemeinden mit anerkanntem Prädikat dürfen für die Bereitstellung ihrer Kureinrichtungen eine Abgabe erheben. Das ist keine Steuer, sondern ein Beitrag. Der Unterschied liegt in der Zweckbindung und in der Gegenleistung.
Damit hängt auch zusammen, warum ein Ort sein Prädikat pflegen muss. Fällt die Anerkennung weg, entfällt die Grundlage für die Abgabe, und damit die Finanzierung der Einrichtungen, die das Prädikat überhaupt erst rechtfertigen.
Für Gäste ist dieser Zusammenhang selten sichtbar, erklärt aber, warum an Strand und Promenade dauerhaft gearbeitet wird, auch außerhalb der Saison. Mehr dazu unter Nordseeheilbad Cuxhaven.
- Grundlage
- Kommunales Abgabenrecht, Satzung der Gemeinde
- Art
- Beitrag mit Gegenleistung, keine Steuer
- Voraussetzung
- Anerkanntes Prädikat
- Folge
- Dauerhafte Pflege der Einrichtungen, auch außerhalb der Saison
Was die Karte nicht abdeckt
Die häufigste Enttäuschung entsteht durch falsche Erwartung. Die Kurkarte ist kein Allinclusive-Pass: Strandkorb, Eintritte in private Einrichtungen, Schiffsausflüge, Wattführungen und geführte Touren sind eigene Leistungen mit eigenen Preisen.
Ebenso wenig deckt sie Parkgebühren ab. Wer mit dem Auto anreist, rechnet damit als separatem Posten. Die Situation unterscheidet sich je Ortsteil, siehe Anfahrt.
Was die Karte leistet, ist der Zugang zur öffentlichen Kurinfrastruktur und ein Bündel an Ermäßigungen. Das ist nicht wenig, aber es ist etwas anderes als ein Rundumpaket.
- Nicht enthalten
- Strandkorb, private Eintritte, Schiffsausflüge, Wattführungen
- Nicht enthalten
- Parkgebühren
- Enthalten
- Zugang zur öffentlichen Kurinfrastruktur
- Enthalten
- Ermäßigungen laut Beiblatt
Kurtaxe im Vergleich zu anderen Nordseebädern
Das System ist an der gesamten deutschen Nordseeküste dasselbe: anerkanntes Prädikat, Abgabe für Übernachtungsgäste, Karte als Nachweis, Zweckbindung für die Kureinrichtungen. Unterschiede liegen in der Höhe, im Umfang der Gästekarte und in der Saisonstaffelung.
Vergleiche zwischen Orten sind deshalb nur begrenzt aussagekräftig. Ein Ort mit höherer Abgabe, in der aber der Ortsverkehr enthalten ist, kann für Gäste ohne Auto günstiger sein als ein billigerer Ort, in dem jede Fahrt extra kostet.
In Cuxhaven ist der Ortsverkehr wegen der Entfernungen zwischen den Kurteilen der Posten, auf den es dabei am ehesten ankommt.
- Gleich überall
- Prädikat, Abgabe, Karte, Zweckbindung
- Unterschiedlich
- Höhe, Kartenumfang, Saisonstaffelung
- Vergleichsfalle
- Niedrige Abgabe ohne Ortsverkehr kann teurer sein
- In Cuxhaven relevant
- Der Ortsverkehr zwischen weit auseinanderliegenden Kurteilen
Häufige Missverständnisse
Das erste: Die Kurkarte sei ein Eintrittsticket, das man nur bei Nutzung braucht. Tatsächlich knüpft die Abgabe an die Übernachtung an, nicht an den Strandbesuch. Sie fällt auch dann an, wenn man die ganze Woche in der Heide unterwegs war.
Das zweite: Wer im Nachbarort übernachtet, könne den Strand kostenlos nutzen. Auch das stimmt nicht, denn dann greift der Tagessatz für den bewirtschafteten Abschnitt. Die Frage ist nur, über welchen Weg abgerechnet wird.
Das dritte betrifft die Höhe: Es gibt keinen einheitlichen Satz für „die Nordsee“. Jede Gemeinde legt ihre Beiträge selbst fest, und innerhalb einer Gemeinde können Ortsteile und Saisonzeiten unterschiedlich behandelt werden.
- Missverständnis 1
- Abgabe hängt an der Übernachtung, nicht am Strandbesuch
- Missverständnis 2
- Auswärtige zahlen den Tagessatz statt gar nichts
- Missverständnis 3
- Es gibt keinen einheitlichen Nordsee-Satz
Was sich mit der Karte tatsächlich planen lässt
Wer die Karte am Anreisetag einmal durchliest, plant den Rest des Aufenthalts anders. Ist der Ortsverkehr enthalten, wird das Auto überflüssig. Bei Entfernungen wie zwischen Sahlenburg und Döse ist das ein spürbarer Unterschied.
Sind Ermäßigungen für örtliche Einrichtungen dabei, verschiebt sich die Auswahl an Schlechtwetter-Zielen. Und wenn eine Wochenkarte günstiger ist als die Summe der Tage, lohnt sich unter Umständen ein längerer Aufenthalt statt zweier kurzer.
Das ist der eigentliche Nutzen, und er geht regelmäßig verloren, weil das Beiblatt ungelesen in der Unterkunft liegen bleibt.
- Ortsverkehr enthalten
- Auto wird überflüssig
- Ermäßigungen
- Verschieben die Auswahl an Schlechtwetter-Zielen
- Wochenkarte
- Kann einen längeren Aufenthalt attraktiver machen
- Voraussetzung
- Das Beiblatt am Anreisetag lesen
Kurz zusammengefasst
Die Kurabgabe zahlt, wer in einem Kurteil übernachtet, unabhängig davon, ob der Strand genutzt wird. Abgerechnet wird über die Unterkunft, und als Nachweis dient die Kurkarte, die zugleich den Zugang zu den bewirtschafteten Strandabschnitten und ein Bündel an Vergünstigungen enthält.
Einwohner und beruflich Anwesende sind in der Regel befreit, für Kinder gilt eine Altersgrenze, und bei einer Behinderung sind Ermäßigungen vorgesehen. Wer keinen dieser Fälle erfüllt, zahlt den Satz seines Ortsteils für die Saison.
Was die Karte nicht ist: ein Rundumpaket. Strandkorb, Schiffsausflüge, Wattführungen und Parkgebühren bleiben eigene Posten. Und was hier bewusst fehlt, sind Beträge. Sie werden per Satzung festgelegt, jährlich angepasst und unterscheiden sich nach Ortsteil und Saison.
Die eine Frage, die sich zu stellen lohnt
Wenn man bei der Buchung nur eine einzige Sache klärt, dann diese: Ist der Ortsverkehr in der Gästekarte enthalten? In einer Stadt, deren Kurteile mehrere Kilometer auseinanderliegen, entscheidet die Antwort darüber, ob man ein Auto braucht, und damit über einen größeren Betrag als die Kurabgabe selbst.
Die zweite lohnende Frage betrifft die Ausgabe: Bekommt man die Karte direkt bei der Unterkunft oder muss man sie bei der Kurverwaltung abholen? Am Anreisetag mit Gepäck und müden Kindern ist das ein spürbarer Unterschied.
Alles Weitere steht im Beiblatt zur Karte. Es zu lesen dauert fünf Minuten und ist für den konkreten Aufenthalt die einzige verlässliche Quelle, verlässlicher jedenfalls als jede allgemeine Beschreibung, auch als diese hier.
Und wenn etwas unklar bleibt
Kurbeitragsrecht ist kommunales Satzungsrecht, und Satzungen sind öffentlich. Wer eine verbindliche Auskunft braucht — zur Höhe, zu einer Befreiung, zu einem Sonderfall wie Zweitwohnung oder Langzeitaufenthalt —, bekommt sie bei der Kurverwaltung und findet den Wortlaut in der geltenden Satzung der Stadt.
Das ist kein Ausweichen, sondern die einzige seriöse Antwort: Eine allgemeine Beschreibung kann erklären, wie das System funktioniert und wer davon betroffen ist. Was im Einzelfall gilt und was es kostet, steht in einem Dokument, das jährlich geändert werden kann, und deshalb an der Quelle nachgelesen gehört.
Praktisch bewährt hat sich folgende Reihenfolge: bei der Buchung fragen, was die Karte enthält; bei Anreise das Beiblatt lesen; und nur bei einer echten Streitfrage in die Satzung schauen. Die allermeisten Fragen erledigen sich auf den ersten beiden Stufen, und die dritte braucht man in einem normalen Urlaub praktisch nie.
Wichtig ist nur, die erste Stufe nicht zu überspringen. Wer erst am dritten Tag merkt, dass der Ortsverkehr enthalten gewesen wäre, hat zwei Tage lang unnötig das Auto bewegt. Das ist der teuerste vermeidbare Fehler bei diesem Thema, teurer jedenfalls als jede Kurabgabe, um die es hier eigentlich geht. Deshalb steht die Frage nach dem Ortsverkehr auf dieser Seite so weit oben und nicht in einer Fußnote.
Zum Abschluss noch ein Wort zur Einordnung: Die Kurabgabe wird häufig als lästige Zusatzgebühr empfunden, ist aber der Grund dafür, dass an dieser Küste überhaupt bewachte Strandabschnitte, gepflegte Zugänge und unterhaltene Promenaden existieren. An einer Küste mit kräftigen Tidenströmen ist der Rettungsdienst allein diesen Aufwand wert.
Kurkarten für mehrere Personen
Ausgegeben werden Kurkarten personenbezogen: Jede gemeldete Person erhält eine eigene Karte für den gemeldeten Zeitraum. Bei Familien liegen dann mehrere Kurkarten vor, die sich in Gültigkeit und Ermäßigungsstufe unterscheiden können.
Das ist beim Strandzugang relevant, weil die Karte an der Zugangskontrolle für die jeweilige Person gilt und nicht für die Gruppe. Wer die Karten der Kinder in der Unterkunft liegen lässt, steht am Zugang unter Umständen ohne Nachweis da.
- Ausgabe
- Personenbezogen — eine Karte je gemeldeter Person
- Bei Familien
- Mehrere Kurkarten mit ggf. unterschiedlichen Stufen
- Am Strandzugang
- Gilt je Person, nicht für die Gruppe
Weiter in der Umgebung
- Unterkünfte in Cuxhaven
- Übernachten
- Nordseeheilbad Cuxhaven
- Prädikat
- Anfahrt nach Cuxhaven
- Anreise
- Berensch-Arensch
- Ortsteil auf der Geest
- Oxstedt
- Ortsteil auf der Geest
- Cuxhaven Sehenswertes
- Sehenswertes
Häufige Fragen zu Kurtaxe und Kurkarte
Was ist die Kurtaxe und wer zahlt sie?
Eine kommunale Abgabe, die Übernachtungsgäste in einem Kurort entrichten. Rechtsgrundlage ist die Kurbeitragssatzung der Stadt.
Wofür wird die Kurtaxe verwendet?
Für die Unterhaltung der kurörtlichen Infrastruktur: gepflegte Strandabschnitte, Rettungsdienst, Sanitäranlagen, Promenaden, Kurparks, Wege und das Veranstaltungsprogramm.
Kostet der Strand in Cuxhaven Eintritt?
Die bewirtschafteten Abschnitte sind über die Kurkarte zugänglich, die bei einer Übernachtung im Ort ohnehin anfällt. Ohne Übernachtung gibt es keine Karte, sondern einen Tagessatz am Abschnitt selbst.
Wo bekommt man die Kurkarte?
In der Regel bei Anreise über die Unterkunft, alternativ über die Kurverwaltung des jeweiligen Ortsteils.
Ist der Bus zwischen den Kurteilen in der Gästekarte enthalten?
In vielen Nordseebädern ist der Ortsverkehr Teil der Gästekarte. Was in Cuxhaven konkret enthalten ist, legt die Kurverwaltung fest und liegt der Karte bei.
Gibt es Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung?
Ja. Über Ermäßigung oder vollständige Befreiung entscheiden Grad und Merkzeichen, teils erstreckt sich die Regelung auf eine notwendige Begleitperson. Maßgeblich ist die Kurbeitragssatzung; den Ausweis dafür schon zur Anmeldung bereithalten.
Bekommen Rentner einen Rabatt auf die Kurtaxe?
Nicht wegen des Alters. Gestaffelt wird nach der Dauer des Aufenthalts, nicht nach dem Geburtsjahr. Wer mehrere Wochen bleibt, fährt mit einer Wochen- oder Saisonkarte günstiger als mit lauter Einzeltagen.
Was ist der Unterschied zwischen Kurabgabe und Bettensteuer?
Die Kurabgabe ist zweckgebunden und darf nur für kurörtliche Einrichtungen verwendet werden. Die Bettensteuer ist eine allgemeine kommunale Steuer ohne Zweckbindung. In Kurorten gilt die Kurabgabe.
Muss ich zahlen, auch wenn ich nie an den Strand gehe?
Ja. Die Abgabe knüpft an die Übernachtung an und finanziert die Vorhaltung der Infrastruktur, nicht deren Nutzung.
Wer ist von der Kurabgabe befreit?
Einwohner und beruflich Anwesende sind in der Regel ausgenommen. Bei Kindern staffelt die Satzung nach Alter, statt pauschal zu befreien.
Was zahlen Tagesgäste?
Nichts, solange sie keinen bewirtschafteten Abschnitt betreten. Die Abgabe hängt an der Übernachtung, nicht am Aufenthalt im Ort.
Ist der Strandkorb in der Kurkarte enthalten?
Nein. Der Strandkorb wird gesondert gemietet und ist von der Kurkarte unabhängig.
Gibt es Strandabschnitte ohne Gebühr?
Ja. Wo nicht bewirtschaftet wird, ist der Zugang frei; dafür fehlt dort alles, was die Abgabe finanziert, von der täglichen Reinigung bis zur Aufsicht in der Saison.
Lohnt sich eine Wochen- oder Saisonkarte?
Bei längeren Aufenthalten in der Regel ja: Sie ist günstiger als die Summe der Einzeltage.
Wie ist es bei einer Zweitwohnung im Ort?
Dafür gelten eigene Regelungen, die sich von denen für Urlaubsgäste unterscheiden. Maßgeblich ist die Satzung.
Wo finde ich die aktuellen Sätze?
Im Ortsrecht der Stadt und bei der Kurverwaltung. Beträge werden jährlich angepasst und unterscheiden sich nach Ortsteil und Saison.